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Eine Trennung oder Scheidung ist ein großer Einschnitt – für Sie als Eltern, aber insbesondere auch für Ihre Kinder. Sie müssen den Übergang von einer Familienform in eine andere bewältigen, was mit weitreichenden Veränderungen in ihrem Leben verbunden ist.

Warum ist die Elternberatung notwendig?

Vor Abschluss einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht müssen Eltern nachweisen, dass sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen. Diese verpflichtende Beratung erfolgt nach den methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Unser Angebot

Wir bieten die verpflichtende Elternberatung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG an. Die Beratung dauert etwa eine Stunde und findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Unsere erfahrene Beraterin, DSAin Renate Kromer, MAS, steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin:

Kosten

  • EUR 80,- pro Beratung (Dauer ca. eine Stunde)
  • Gruppenberatungen werden derzeit nicht angeboten

Da die Elternberatung nach §95 nicht in den geförderten Familienberatungen enthalten ist, handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot.

Termine sind rasch und individuell verfügbar!

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